Eine Entscheidung für den Umstieg auf
E-Mobilität hat viele Vorteile.
Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.
Eine Entscheidung für den Umstieg auf
E-Mobilität hat viele Vorteile.
Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.
Die Motoren wandeln 90 Prozent ihrer Energie in Kraft um (beim Ottomotor sind es gerade einmal 40 Prozent).
Der Fahrspaß ist groß; sie liefern bei nahezu jeder Drehzahl die maximale Kraft.
Die Fahrzeuge rollen geräuscharm und abgasfrei durch den ländlichen wie den urbanen Raum.
Sie sind sportlich
und energieeffizient
Erwerb wird zusätzlich noch mit einer satten Prämie vom Staat gefördert.
Kein Wunder also, dass sich immer mehr Deutsche für ein E-Mobil entscheiden. Ein Blick auf die Zahlen Anfang des Jahres macht die generelle, positive Entwicklung deutlich. Danach stiegen die Neuzulassungen bei den Stromern Stand Januar 2021 um stolze 67 Prozent. Dass im gesamten Straßenbild immer noch die Benziner dominieren, ist dennoch nicht verwunderlich. Denn die Entscheidung für neue Technologien setzt eine Fülle an Kenntnissen aller Vorteile beim Kauf eines Elektro-Autos voraus.
Auf diesen Seiten liefern wir Ihnen wesentliche Vorteile auf einen Blick:
Die Innovationsprämie (Umweltprämie) ist bei den hier aufgeführten Fahrzeugen bereits berücksichtigt und beantragt und muss nicht mehr vom Käufer bei der BAFA beantragt werden.
Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Beantragung der Förderanteile der Bundesregierung.
Elektromobilität rechnet sich. Denn dank steuerlicher Erleichterungen und günstigen Wartungskosten profitieren Sie von niedrigen Betriebskosten. Darüber hinaus können Sie sich teilweise über die Befreiung von Parkgebühren und spezielle Parkplätze für Elektroautos freuen.
KFZ-Steuer
Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
Dienstwagensteuer
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Zusätzlich zur Herstellergarantie von fünf Jahren gewährt Ihnen Hyundai eine Anschlussgarantie von drei Jahren. Diese 8-Jahres-Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung und ohne Staffelung der Materialkosten. Beim Erwerb eines Kona Elektro profitieren Sie auch noch von einem Wartungspaket zum Festpreis. Damit erwerben Sie höchstmögliche Planungssicherheit und machen sich unabhängig von Preissteigerungen bei Lohn oder Teilen.
Kritiker weisen gerne auf die vergleichsweise etwas geringe Reichweite von E-Autos hin. Tatsächlich aber überschreiten selbst Pendler die Reichweitenleistung der E-Autos jedenfalls von Hyundai nicht. So hat eine Infas-Studie jüngst eine durchschnittliche Fahrstrecke aller Autofahrer in Deutschland von 39 Kilometern täglich ergeben. Das heißt, die Hälfte aller Fahrer legt eine deutlich kürzere Strecke am Tag zurück. Langstrecken werden zunehmend mit Bahn; Urlaubsreisen ohnehin zu über 80 Prozent mit dem Flugzeug unternommen. Da schließt ein E-Auto perfekt die Lücke!
Stromer sind in der Regel von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen befreit. Das spart viel Geld. So verzichtet etwa die Stadt Kassel darauf, Gebühren von E-Fahrzeugbesitzern einzuziehen.
Rekord – im zweiten Quartal des Jahres 2020 lag die Anzahl der Ladestationen in Deutschland bei rund 19.400 (Stationen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de). Annähernd zwei Drittel der Anschlüsse zum Laden von Elektroautos an öffentlich zugänglichen Ladestationen verfügen über eine beschleunigte Ladegeschwindigkeit. Die Ladedauer von Elektroautos lässt sich errechnen, indem man die Batteriekapazität durch die Ladeleistung teilt. Die Kosten für einen Ladevorgang variieren dabei von Anbieter zu Anbieter (Quelle: STATISTA).
Obgleich Ihnen beim Kauf eines E-Autos die Ladestation im Autohaus Bibbig gratis zur Verfügung steht, ist es am bequemsten den eigenen Wagen zuhause für die nächste Ausfahrt zu „betanken“.
Mit der „Wallbox“ bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner Alpiq ein Installationspaket für das bequeme Laden zuhause an. Einbau, sämtliche Anmeldungen und Abnahmen sind inklusive. Unsere Experten sehen sich vor Ort die baulichen Gegebenheiten an und legen einen Kostenvoranschlag vor. Sollten Sie es sich im Laufe des Verfahrens anders überlegen – kein Problem. Dann wird einmalig eine Gebühr in Höhe von 200 € fällig.
Grundsätzlich tanken Kunden beim Erwerb eines Elektro-Autos an unseren Ladesäulen innerhalb der Geschäftszeiten gratis. Zusätzlich profitieren Sie darüber hinaus von dem günstigen Hyundai-Ladetarif, den wir in Kooperation mit EnBW anbieten. Im Einzelnen:
*derzeitiger Preisstand der EnBW Standardtarife
Hyundai-Elektrofahrzeuge sind Schnell-Lader; der KONA Elektro ist je nach Umweltbedingungen und Ladezustand schon in 54 Minuten zu 80 Prozent geladen. Obwohl die Hochvoltbatterie der Hyundai E-Fahrzeuge mit Gleichstrom arbeitet (DC), kann Energie sowohl an öffentlichen Ladesäulen als auch an der Haushaltssteckdose geladen werden.
Grundsätzlich gelten beide Bezeichnungen für Autos, die nicht mehr nur auf den fossilen Kraftstoff (Benzin oder Dieselkraftstoff) angewiesen sind.
Damit sind beide Technologien umweltschonender. Sie unterscheiden sich allerdings in der Nutzung der Elektro-Energie und im Nachladeprozess.
Plug-In: englisch = einstecken. Fahrzeuge mit dieser Technologie (Plug-In-hybrid vehicle: PHEV) verfügen über einen Verbrennungsmotor unter der Motorhaube und einen Elektromotor im hinteren Bereich. Die Batterie für den Elektromotor lässt sich einfach an der Steckdose aufladen und kann komplett autark Strecken von rund 50 Kilometer bewältigen. Danach schaltet sich automatisch der Verbrennungsmotor dazu.
Neben elektrischer Energie aus der Steckdose, profitiert der PHEV auch von der Bewegungsenergie. Dieser Aufladeprozess wird als Rekuperation bezeichnet. Der Energiezufluss steht sofort wieder bereit.
Der PHEV darf als E-Auto angemeldet werden. Vorteil: Die Kfz-Steuer entfällt für zehn Jahre und es stehen in vielen deutschen Städten kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
Der E-Motor des Hybrids verfügt über eine wesentlich kleinere Batterie und unterstützt das Fahrzeug lediglich beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h. Danach schaltet sich der Verbrennungsmotor automatisch dazu. Der E-Motor profitiert ebenfalls von der Rekuperationstechnik und lädt sich ohne Steckdose selbst auf. Er kann nicht als E-Auto angemeldet werden und somit die Vorteile dessen auch nicht nutzen.
Wann aber der Umstieg auf die umweltfreundliche und ressourcenschonende Technologie erfolgt,
ist oft das Ergebnis von ganz persönlichen Überlegungen und der individuellen Lebenssituation. Wir helfen mit einer persönlichen Check-Liste:
Ich habe ein ökologisches Bewusstsein (Ja / Nein)
Ich fahre meist kurze (Stadt) oder mittlere Strecken (Ausflüge/Kurzurlaube) (s.o.)
Ich benötige ein wendiges, sauberes Fahrzeug für Einkauf, Kindergarten etc. Ich bin Pendler und benötige ein Fahrzeug mit niedrigen Betriebskosten
Ich bin Rentner/Pensionär und fahre keine langen Strecken mehr
Ich besitze einen Parkplatz oder Garage (Lademöglichkeit mit Wallbox)
Ich habe eine Lademöglichkeit an oder um meine Arbeitsstelle herum
Durch häufige Stadt- oder Einkaufsfahrten profitiere ich von freiem Parken
Ich schätze niedrige Geräuschemissionen
In meiner Umgebung befinden sich öffentliche Lademöglichkeiten
Als Unternehmer profitiere ich von der 0,25 Prozent-Besteuerung bei E-Fahrzeugen unter 40.000 € Anschaffungswert
Ich arbeite in der Energie- oder Entsorgungsbranche – ein E-Auto würde passen
Als Gartenbauer oder Handwerker in der Elektrobranche stärkt ein E-Auto mein Auftreten
Als Fahrschullehrer bevorzuge ich wartungsarme Fahrzeuge und gebe ein Modernitätssignal
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
*Informationen zu den Verbrauchsangaben
Zu Ihrer Information bei den angegebenen CO2-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren. Alle angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nr. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Händler. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.