Eine Entscheidung für den Umstieg auf
E-Mobilität hat viele Vorteile.
Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.
Die Motoren wandeln 90 Prozent ihrer Energie in Kraft um (beim Ottomotor sind es gerade einmal 40 Prozent).
Der Fahrspaß ist groß; sie liefern bei nahezu jeder Drehzahl die maximale Kraft.
Die Fahrzeuge rollen geräuscharm und abgasfrei durch den ländlichen wie den urbanen Raum.
Die Motoren wandeln 90 Prozent ihrer Energie in Kraft um (beim Ottomotor sind es gerade einmal 40 Prozent).
Der Fahrspaß ist groß; sie liefern bei nahezu jeder Drehzahl die maximale Kraft.
Die Fahrzeuge rollen geräuscharm und abgasfrei durch den ländlichen wie den urbanen Raum.
Sie sind sportlich
und energieeffizient
Erwerb wird zusätzlich noch mit einer satten Prämie vom Staat gefördert.
Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Zusätzlich zur fünfjährigen Herstellergarantie bietet Hyundai Ihnen eine erweiterte Dreijahresgarantie.
Diese 8-Jahres-Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung und ohne Materialdifferenzkosten.
Kritiker weisen gerne auf die vergleichsweise etwas geringe Reichweite von E-Autos hin. Tatsächlich aber überschreiten selbst Pendler die Reichweitenleistung der E-Autos jedenfalls von Hyundai nicht. So hat eine Infas-Studie jüngst eine durchschnittliche Fahrstrecke aller Autofahrer in Deutschland von 39 Kilometern täglich ergeben. Das heißt, die Hälfte aller Fahrer legt eine deutlich kürzere Strecke am Tag zurück. Langstrecken werden zunehmend mit Bahn; Urlaubsreisen ohnehin zu über 80 Prozent mit dem Flugzeug unternommen. Da schließt ein E-Auto perfekt die Lücke!
Stromer sind in der Regel von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen befreit. Das spart viel Geld. So verzichtet etwa die Stadt Kassel darauf, Gebühren von E-Fahrzeugbesitzern einzuziehen.
Wann aber der Umstieg auf die umweltfreundliche und ressourcenschonende Technologie erfolgt,
ist oft das Ergebnis von ganz persönlichen Überlegungen und der individuellen Lebenssituation. Wir helfen mit einer persönlichen Check-Liste:
Time's up
Time's up
Time's up
Brennstoffzellenfahreuge, Plug-In-Hybride und E-Autos werden gefördert, wenn Sie wissen möchten, ob das Fahrzeug gefördert wird, sollte das in der BAFA drin stehen.
Die Liste finden Sie unter diesen Link:https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?__blob=publicationFilev%3D35
Unter bestimmten Vorraussetzungen werden gebrauchte Fahrzeuge gefördert. Die Fahrzeuge, die eine Förderung erhalten sind die mit einer Erst- oder Zweitzulassung. Die Laufzeit von 15.000 km darf nicht überschritten werden, die Erstzulassung müsste nach dem 04.11.2019 erfolgt sein und bei der Zweitzulassung sollte die Erste Zulassung maximal 12 Monate Zugelassen sein. Der Gebrauchswagen dürfte ebenso keine staatliche Förderung erhalten haben.
Gelaste Fahrzeuge erhalten ebenso ein Umweltbonus, doch dies ist von der Leasingdauer abhängig und die Innovationsprämie wird gestaffelt.
Wenn dies auf Sie zutrifft, so können Sie ein Antrag auf Förderung stellen:
Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
*Informationen zu den Verbrauchsangaben
Zu Ihrer Information bei den angegebenen CO2-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Möglicherweise sind diese Werte unzutreffend. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren. Alle angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nr. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Händler. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.