Liebe Kundinnen und Kunden,
nach einem ereignisreichen Jahr möchten wir Ihnen heute eine erfreuliche Nachricht überbringen: Unser Werkstattbetrieb an der Warburger Straße 51 in Vellmar wird weiter gestärkt – und bietet Ihnen ab sofort auch die direkte Serviceannahme vor Ort!
Seit dem Brand im vergangenen Jahr haben wir an diesem Ausweichstandort bereits erfolgreich den Werkstattbetrieb geführt. Dank Ihres Verständnisses und Ihrer Treue konnten wir die Übergangszeit gemeinsam meistern – dafür sagen wir: Danke!
Jetzt gehen wir den nächsten Schritt: Ab Juni können Sie Ihr Fahrzeug für Servicetermine direkt am Werkstattstandort abgeben – einfacher und bequemer als je zuvor.
Was ändert sich konkret für Sie?
✔ Fahrzeugabgabe und Serviceannahme
Ab sofort direkt in der Warburger Straße 51, 34246 Vellmar.
✔ Kundendienst-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:30 – 18:00 Uhr
Samstag: 08:00 – 14:00 Uhr
✔ Teilelager-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:30 – 17:00 Uhr
✔ Nachtannahme weiterhin möglich
Wie gewohnt im Tag & Nacht Tresor in der August-Bebel-Straße 7 – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
✔ Neuwagen- & Gebrauchtwagenverkauf
Weiterhin in der August-Bebel-Straße 7. Montags bis Freitags von 08:00 – 18:00 Uhr und Samstags von 09:00 – 13:00 Uhr für Sie geöffnet.
Noch schneller zum Termin: Online buchen
Nutzen Sie ganz bequem unsere Online-Terminbuchung unter:
www.bibbig.de/werkstatt/
Wir freuen uns darauf, Sie ab Juni vollständig am Werkstattstandort begrüßen zu dürfen – mit gewohnter Qualität, persönlichem Service und kurzen Wegen.
Ihr Team von Autohaus Bibbig!
Verkauf:
August-Bebel-Straße 7
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
Service:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 18.00 Uhr
und Sa.: 08.00 – 14.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-40
E-Mail: info@bibbig.de
Teile- und Zubehör:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 17.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-45
E-Mail: teile@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.