Empfehlung für Sie
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Wir prüfen für Sie Beleuchtung, Batterie, Bremsen, Reifen sowie die wichtigen Flüssigkeitsfüllstände u.v.m., damit Sie mit Ihrem Hyundai gut gerüstet in den Sommer starten können.
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Bei unserem Bremsen-Check prüfen wir das gesamte System gründlich durch.
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Angebote gültig vom 01.06.2026 bis 30.09.2026 Nur solange der Vorrat reicht. Irrtümer vorbehalten. Individuelle Händlerpreise sowie evtl. anfallende Montage- und Lackierungskosten erhalten Sie bei uns im Autohaus.
1 Der Vertragshändler ist für folgende Inhalte verantwortlich: Über uns, Fahrzeugbestand, händlerindividuelle Preise, händlerindividuelle Aktionsseiten, händlereigene Inhalte auf der Serviceseite, händlereigene Inhalte auf der Startseite.
Hyundai Motor Deutschland ist für folgende Inhalte verantwortlich: Modellseiten, Hyundai Promise, Hyundai Gewerbekundenseite, zentrale Inhalte auf der Serviceseite, zentrale Aktionsseiten, zentrale Inhalte auf der Startseite.
2 zzgl. Kosten für Material und Flüssigkeiten.
Bei teilnehmenden Hyundai Werkstatt-Partnern erhalten Sie einen gratis Displayreiniger pro Fahrzeug in Verbindung mit dem Urlaubs-Check. Nur solange der Vorrat reicht. Gültig im Aktionszeitraum 01.06. – 30.09.2026.
3 Wahlweise mit und ohne Ladekabel (in verschiedenen Längen) erhältlich. Erforderlich ist dabei immer die fachgerechte Installation durch einen Elektriker.
Verkauf:
August-Bebel-Straße 7
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
Samstags nach vorheriger Terminvereinbarung.
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
Service:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 18.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-40
E-Mail: info@bibbig.de
Teile- und Zubehör:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 17.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-45
E-Mail: teile@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.