Die wirtschaftliche Lösung
für Hyundai ab 5 Jahren
Product Line 2 Teile bieten ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie ermöglichen erhebliche Kosteneinsparungen von bis zu 30% gegenüber Hyundai Genuine Parts. Dies hält Ihre Kosten niedrig und ermöglicht eine zeitwertgerechte Instandhaltung.
Product Line 2 Teile sind speziell für Fahrzeuge, die 5 Jahre und älter sind, unter Berücksichtigung der geänderten Anforderungen und Verwendung eines älteren Fahrzeugs entwickelt worden.
Product Line 2 Teile basieren auf der ganzen Erfahrung von Hyundai. Sie haben eine perfekte Passform und werden aus hochwertigen Materialien hergestellt.
Product Line 2 Teile erfüllen die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Hyundai. Leistung und Haltbarkeit können aber von den Hyundai Genuine Parts abweichen.
Das Sortiment der Product Line 2 Teile besteht aus den meisten
Wartungs-und Verschleißteilen, die für die Instandhaltung eines Fahrzeuges benötigt werden. Sie werden ausschließlich über Hyundai Händler verkauft.
Der Service Ihres Hyundai Autohauses passt perfekt zum Konzept der Product Line 2 Teile. Zu erschwinglichen Preisen können Sie Ihren Hyundai, der 5 Jahre und älter ist, nach den Vorgaben des Herstellers fit halten. Ihre Vorteile:
Festpreis-Servicepakete, speziell für diese Fahrzeuge,
bieten Ihnen erhebliche Preisvorteile.
Hyundai-geschulte und zertifizierte Experten führen
die Arbeiten an Ihrem Fahrzeug aus.
Hersteller-Garantie auf Arbeit und Teile.
Positive Auswirkungen auf den Restwert Ihres Fahrzeugs.
Product Line 2 Teile sind eine wirtschaftliche Alternative für Kunden mit einem Hyundai ab 5 Jahren Fahrzeugalter.
Sie sind keine Kompromisse in Qualität und Sicherheit, aber sie erlauben erhebliche Kosteneinsparungen und eine
zeitwertgerechte Instandhaltung.
Ihre Vorteile mit Produkt Line 2 Teilen
Speziell entwickelt für Hyundai ab 5 Jahren Fahrzeugalter.
Kosteneinsparungen von bis zu 30%.
Entwickelt, getestet und nach Hyundai-Qualitätsstandards hergestellt.
Einbau erfolgt durch Hyundai-geschulte und zertifizierte Experten.
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.