Hyundai IONIQ 3
Abbildung zeigt aufpreispflichtige Ausstattungsvariante: IONIQ 3 N Line Evo. Energieverbrauch kombiniert: 15,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
| Monatliche Rate | 209,01 EUR |
| Anzahlung | 3.999,99 EUR |
| Laufzeit | 48 Monate |
| Gesamtfahrleistung | 40.000 km |
| Listenpreis | 28.950 EUR |
Hyundai IONIQ 3 Trend, 108 kWh (147 PS) 42 kWh Batterie: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100km; CO₂-Emission kombiniert: 0 g/km, CO₂-Klasse: A.
Maximale Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 341 km.3
Der Hyundai IONIQ 3 begeistert mit vollelektrischem Antrieb, unverwechselbarem Design und überraschend viel Raum für Ihren Alltag. Dank einer Reichweite von bis zu
497 km3’4, kurzer Ladezeiten und dem neuen Infotainment-System Pleos Connect erleben Sie Elektromobilität so flexibel wie nie zuvor. Entdecken Sie den Hyundai IONIQ 3 und genießen Sie ein neues Gefühl von Freiheit auf jeder Fahrt.
Der Hyundai IONIQ 3 lädt unterwegs von 10 % auf 80 % in ca. 29 Minuten5. Und dank intelligenter Assistenz- und Sicherheitsfunktionen, hohem Komfort und einem Kofferraum mit Extra-Stauraum genießen Sie mehr Freiheit auf jeder Fahrt.
* Ohne Aufpreis und ohne Kilometerlimit (es gelten die jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft): die Hyundai Herstellergarantie mit 5 Jahren Fahrzeuggarantie (3 Jahre für serienmäßiges Car-Audio-Gerät inkl. Navigation bzw. Multimedia und 2 Jahre für die Bordnetzbatterie), 5 Jahren Lackgarantie sowie 2 Jahren Mobilitätsgarantie mit kostenlosem Pannen- und Abschleppdienst (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft). Ab dem 3. Jahr gelten die Bedingungen der Langzeit-Mobilitätsgarantie. Mehr unter: www.hyundai.de/garantien. 5 kostenlose Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft.
** Garantie für die Hochvolt-Batterie für alle wasserstoff-/batterieelektrischen sowie Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Modelle: 8 Jahre oder bis zu 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt (gemäß den jeweiligen Bedingungen im Garantie- und Serviceheft). Mehr unter: www.hyundai.de/garantien
Für Taxis und Mietwagen gelten generell abweichende Regelungen gemäß den Bedingungen des Garantie- und Servicehefts.
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3 Maximale Reichweite nach WLTP. Die tatsächliche Reichweite wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst z.B. von Verkehrsbedingungen, Fahrzeugausstattungen und Fahrweise. Im realen Fahrbetrieb kommt es zu einer abweichenden Reichweite.
4 Bei dem abgebildeten Fahrzeug handelt es sich um den Hyundai IONIQ 3 N Line Evo 99 kW (135 PS) 61 kWh Batterie: Energieverbrauch kombiniert: 15,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
5 Die maximale WLTP-Reichweite von 497 km gilt für den Hyundai IONIQ 3. Das abgebildete Fahrzeug zeigt die Ausstattungslinie N Line Evo, mit einer maximalen WLTP-Reichweite von 442 km*** bei voller Batterie.
*** Maximale Reichweite nach WLTP. Die tatsächliche Reichweite wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst z.B. von Verkehrsbedingungen, Fahrzeugausstattungen und Fahrweise. Im realen Fahrbetrieb kommt es zu einer geringeren Reichweite.
Verkauf:
August-Bebel-Straße 7
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
Samstags nach vorheriger Terminvereinbarung.
Tel.: 0561 98227-50
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Service:
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E-Mail: teile@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.