Das Winterwetter hat Ihren Hyundai auf eine harte Probe gestellt. Wir machen ihn wieder fit fürs Frühjahr! Unsere Service-Experten checken die wichtigsten Bauteile, Fahrzeugkomponenten und Füllstände.
Das Winterwetter hat Ihren Hyundai auf eine harte Probe gestellt. Wir machen ihn wieder fit fürs Frühjahr!
Ihre Räder werden von unseren Service-Experten fachgerecht gewechselt.
Wir prüfen Ihre Klimaanlage auf Funktion und Dichtigkeit.
Die Fahrradträger bieten Platz für 2 oder 3 Fahrräder auf der Anhängerkupplung (auch für E-Bikes geeignet).
Schützen Sie Ihr Fahrzeug vor unerwünschten Besuchern mit unseren hochwertigen Abwehrgeräten.
Auf Reisen und im Alltag: Eine Anhängerkupplung für Anhänger oder Fahrradträger macht mehr Transport möglich.
Für Fahrzeuginsassen und lose Gegenstände im Kofferraum ist das stabile Trenngitter ein guter Schutz.
Die Formschalenmatte ist im Laderaum Ihres Hyundai der perfekte Schutz vor Schmutz und Feuchtigkeit.
Die hochwertigen Velour-Fußmatten bieten Komfort und schützen den Innenraum effektiv vor Verschmutzungen.
Hochwertige Teleskoprampe für hohe Fahrzeuge oder Hunde mit Gelenkerkrankung.
Schmale Dashcam mit Bildschirm, die als drittes Auge im Straßenverkehr dient.
In den Hyundai Rädertaschen lagern Sie Ihre Sommer- bzw. Winterräder optimal geschützt.
1 Der Vertragshändler ist für folgende Inhalte verantwortlich: Über uns, Fahrzeugbestand, händlerindividuelle Preise, händlerindividuelle Aktionsseiten, händlereigene Inhalte auf der Serviceseite, händlereigene Inhalte auf der Startseite.
Verkauf:
August-Bebel-Straße 7
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
Service:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 18.00 Uhr
und Sa.: 08.00 – 14.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-40
E-Mail: info@bibbig.de
Teile- und Zubehör:
Warburger Straße 51
Mo. bis Fr.: 07.30 – 17.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-45
E-Mail: teile@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.